Stornierungsrichtlinie
Vertragslaufzeit / Kündigung bei Abonnement-Verträgen
(1) Der zwischen Ihnen und uns geschlossene Abonnement-Vertrag hat die im jeweiligen Angebot ausgewiesene Laufzeit, nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt. Eine Grundlaufzeit von mehr als 2 Jahren kann nicht vereinbart werden.
(2) Wird der Abonnement-Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit (soweit im jeweiligen Angebot keine kürzere Frist geregelt ist) von einer der Parteien gekündigt, verlängert er sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit.
Der Käufer kann bis zur endgültigen Ausübung der Kaufoption jederzeit durch schriftliche Erklärung (per Post oder E-Mail) von der Option zurücktreten (Stornierung).
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(4) Jede Kündigung muss entweder in Textform (z.B. E-Mail) oder über die auf unserer Internetpräsenz eingebundene Kündigungsschaltfläche (“Verträge hier kündigen” oder ähnliche Bezeichnung) erklärt und übermittelt werden.